Hat der Pflegebedürftige die Pflegestufe 0 bzw. wurden ihm zusätzliche Betreuungsleistungen bei der Begutachtung zur Pflegestufe gewährt, kann er Betreuungsleistungen eines Pflegedienstes in Höhe von 100,- bzw. 200,- pro Monat in Anspruch nehmen. Bei Nichtinanspruchnahme der Leistungen verfällt der Geldbetrag und er wird auch nicht an den Pflegebedürftigen selbst ausgezahlt. Zusätzliche Betreuungsleistungen beinhalten u.a.:
- Spaziergänge mit dem Pflegebedürftigen
- Gedächtnistraining
- Gemeinsame Einkäufe
- Begleitung zu Ärzten, Behörden oder Veranstaltungen
- Gesellschaftsspiele
- Gespräche……..