Wer als pflegender Angehöriger Stunden-oder tageweise Verhinderungspflege in Anspruch nimmt, tankt neue Kraft. Jeder Pflegebedürftige, der länger als 6 Monate mind. die Pflegestufe 1 hat, hat Anspruch auf Verhinderungspflege von bis zu 28 Tagen im Jahr. Oder die Verhinderungspflege kann über einen längeren Zeitraum auch stundenweise erfolgen. Die Pflegekasse trägt für beide Varianten nach Antragstellung durch die Angehörigen die Kosten in Höhe von max. 1.550,-EUR.